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Übungsleiterpauschale 2026: 3.300 € steuerfrei – endlich klar erklärt

Daniel Fischer · 20. Oktober 2026

Übungsleiterpauschale 2026: Trainer erklärt Kindern im Sportverein eine Übung auf dem Platz

Seit dem 1. Januar 2026 bleibt für Trainerinnen, Trainer und Übungsleiter im Verein spürbar mehr Geld steuerfrei. Die Übungsleiterpauschale 2026 beträgt jetzt 3.300 Euro im Jahr, die Ehrenamtspauschale 960 Euro. Für dich als Coach im Sportverein heißt das: Du kannst 275 Euro pro Monat verdienen, ohne dass Finanzamt oder Sozialversicherung mitreden.

Damit das klappt, müssen allerdings einige Voraussetzungen stimmen. In diesem Ratgeber erfährst du, wer den Übungsleiterfreibetrag nutzen darf, wie du ihn mit einem Minijob kombinierst, was in die Steuererklärung gehört und welche Fehler Vereine und Trainer immer wieder machen. Wichtig vorab: Dieser Beitrag bietet einen fundierten Überblick, ist aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dir eine Steuerberaterin, ein Lohnsteuerhilfeverein oder die Beratung deines Landessportbunds.

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2026?

Die Übungsleiterpauschale 2026 liegt nach § 3 Nr. 26 EStG bei 3.300 Euro pro Jahr (vorher 3.000 Euro). Das entspricht 275 Euro im Monat. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG steigt auf 960 Euro pro Jahr (vorher 840 Euro), also 80 Euro im Monat. Beide Freibeträge gelten pro Person und Kalenderjahr.

Was hat sich 2026 geändert?

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber beide Freibeträge für das Ehrenamt angehoben. Die neuen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2026 und stehen inzwischen im Gesetzestext. Den aktuellen Wortlaut findest du direkt in § 3 EStG bei Gesetze im Internet.

Parallel ist der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, liegt sie 2026 bei 603 Euro im Monat. Für 2027 sind bereits 14,60 Euro Mindestlohn und eine Minijob-Grenze von 633 Euro angekündigt, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Wert20252026pro Monat 2026
Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)3.000 €3.300 €275 €
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)840 €960 €80 €
Minijob-Verdienstgrenze556 € / Monat603 € / Monat603 €
Gesetzlicher Mindestlohn12,82 € / Std.13,90 € / Std.–

Für Vereine bedeutet die Erhöhung mehr Spielraum bei der Vergütung. Viele Clubs passen ihre Honorarordnungen deshalb gerade an. Prüfe aber, ob dein Vertrag tatsächlich angepasst wurde: Der höhere Freibetrag allein erhöht dein Honorar nicht automatisch.

Wer bekommt den Übungsleiterfreibetrag?

Der Name täuscht ein wenig. Der Freibetrag gilt nicht nur für klassische Übungsleiter im Sport, sondern für eine ganze Gruppe pädagogisch geprägter Tätigkeiten. Entscheidend ist, dass du andere Menschen anleitest, ausbildest, betreust oder pflegst.

Begünstigte Tätigkeiten

  • Übungsleiter und Trainer im Breiten- und Leistungssport, etwa im Kinderturnen, Fußball, Schwimmen oder Rehasport
  • Ausbilder, Erzieher und Betreuer, zum Beispiel in der Jugendarbeit oder bei Ferienfreizeiten
  • Dozenten in Kursen von Volkshochschulen oder Sportverbänden
  • Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten, etwa die Chorleitung
  • Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen

Nicht begünstigt sind dagegen Tätigkeiten ohne pädagogischen Kern. Platzwart, Kassenwartin, Vorstand oder Gerätewart bekommen keinen Übungsleiterfreibetrag. Für sie kommt die Ehrenamtspauschale in Frage.

Der richtige Auftraggeber

Der Freibetrag greift nur, wenn du im Auftrag oder Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Schule, Hochschule) oder einer gemeinnützigen Einrichtung arbeitest. Im Sport ist das in aller Regel der gemeinnützige Sportverein. Ob dein Verein als gemeinnützig anerkannt ist, erkennst du am Freistellungsbescheid des Finanzamts.

Trainierst du dagegen Kunden in einem kommerziellen Fitnessstudio oder als Personal Trainer, gilt die Pauschale nicht. Wie du eine solche Tätigkeit sauber aufstellst, liest du im Beitrag Selbstständig als Personal Trainer.

Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale 2026 im Detail

Neben Tätigkeit und Auftraggeber verlangt das Gesetz zwei weitere Bedingungen. Beide sind in der Praxis die häufigsten Stolpersteine.

Nebenberuflichkeit

Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein. Die Finanzverwaltung geht davon aus, wenn sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle umfasst. Als Orientierung gelten maximal 14 Stunden pro Woche.

Einen Hauptberuf brauchst du dafür nicht. Auch Studierende, Rentnerinnen, Hausmänner oder Arbeitslose können nebenberuflich tätig sein. Wichtig ist allein der zeitliche Umfang der Übungsleitertätigkeit.

Förderung des gemeinnützigen Zwecks

Deine Arbeit muss dem ideellen Bereich oder einem Zweckbetrieb des Vereins dienen. Leitest du Trainingsgruppen, Kurse oder Camps, ist das erfüllt. Hilfst du dagegen in der Vereinsgaststätte oder beim Sponsoring-Event, gehört das zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ist nicht begünstigt.

Checkliste für Übungsleiter

  1. Prüfe, ob deine Tätigkeit pädagogisch geprägt ist (Training, Anleitung, Betreuung).
  2. Kläre, ob dein Verein gemeinnützig ist oder ein öffentlicher Träger dich beauftragt.
  3. Halte deinen Zeitaufwand im Jahresschnitt unter rund 14 Wochenstunden.
  4. Lass dir einen schriftlichen Übungsleitervertrag mit Vergütung und Aufgaben geben.
  5. Bestätige deinem Verein schriftlich, in welcher Höhe du den Freibetrag noch nicht anderweitig nutzt.

Übungsleiterpauschale 2026 kombinieren: Ehrenamt und Minijob

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale gemeinsam nutzen

Beide Pauschalen kannst du parallel nutzen, allerdings nur für unterschiedliche Tätigkeiten. Ein Beispiel: Du trainierst die U13 im Handball und bist zusätzlich Kassenwart. Für das Training gilt die Übungsleiterpauschale, für das Kassenamt die Ehrenamtspauschale. Zusammen bleiben so bis zu 4.260 Euro im Jahr steuerfrei.

Für ein und dieselbe Tätigkeit ist die doppelte Nutzung dagegen ausgeschlossen. § 3 Nr. 26a EStG regelt ausdrücklich, dass die Ehrenamtspauschale entfällt, wenn für dieselben Einnahmen bereits der Übungsleiterfreibetrag gewährt wird.

Ehrenamtliche Helfer im Sportverein, die Übungsleiterpauschale 2026 und Ehrenamtspauschale kombinieren
Foto: ray sangga kusuma / Unsplash

Achte außerdem darauf, dass beide Freibeträge Jahresbeträge pro Person sind. Trainierst du in zwei Vereinen, teilst du dir die 3.300 Euro auf. Deshalb fragen Vereine meist schriftlich nach, ob und in welcher Höhe du den Freibetrag schon woanders ausschöpfst.

Übungsleiterpauschale mit Minijob kombinieren

Viele Vereine zahlen ihren Trainern mehr als 275 Euro im Monat. Dann lohnt sich die Kombination aus Übungsleiterfreibetrag und Minijob. Der steuerfreie Teil zählt nicht als Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung und wird deshalb nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet.

So rechnest du 2026:

ModellFreibetrag / MonatMinijob / MonatMaximal / Monat
Übungsleiter + Minijob275 €603 €878 €
Ehrenamt + Minijob80 €603 €683 €
Nur Übungsleiterpauschale275 €–275 €

Der Landessportbund Sachsen hat diese Rechnung in seinem Merkblatt zu Ehrenamt, Minijob und Honorarvertrag 2026 aufbereitet. Dort findest du auch die wichtigen Details zur Abrechnung.

Rechenbeispiel aus der Praxis

Nimm an, du leitest in deinem Verein drei Trainingsgruppen und kommst im Schnitt auf zehn Stunden pro Woche. Der Verein zahlt dir dafür 800 Euro im Monat. Davon sind 275 Euro über die Übungsleiterpauschale 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 525 Euro rechnet der Verein als Minijob ab, denn sie liegen unter der Grenze von 603 Euro.

Für dich bleibt damit der volle Betrag netto übrig, sofern du im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreit bist. Ohne Befreiung zahlst du einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung und erwirbst dafür Rentenansprüche. Prüfe außerdem den Mindestlohn: 800 Euro bei rund 43 Stunden im Monat ergeben gut 18 Euro pro Stunde, das passt.

Worauf Vereine achten müssen

  • Nebenberuflichkeit: Auch mit Minijob muss die Gesamttätigkeit nebenberuflich bleiben.
  • Mindestlohn: Bei einem einheitlichen Arbeitsverhältnis gilt der Mindestlohn von 13,90 Euro für die gesamte Vergütung, also inklusive steuerfreiem Anteil.
  • Abrechnung: Verteilt der Verein den Freibetrag gleichmäßig auf zwölf Monate, besteht die Minijob-Meldepflicht ab Beginn. Wird er „en bloc“ ausgeschöpft, setzt die Meldung erst ein, wenn der Freibetrag aufgebraucht ist.
  • Pauschalabgaben: Für den Minijob-Anteil zahlt der Verein Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie meist die Pauschsteuer von 2 Prozent.

Als Alternative zum Minijob setzen manche Vereine auf einen Honorarvertrag für selbstständige Trainer. Dann versteuerst du den Betrag oberhalb des Freibetrags selbst. Dieses Modell setzt aber echte Selbstständigkeit voraus, sonst droht eine Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlungen für den Verein.

Übungsleiterpauschale 2026 in der Steuererklärung

Steuerfrei heißt nicht unsichtbar. Du gibst die Einnahmen in deiner Einkommensteuererklärung an und kennzeichnest sie als steuerfrei. So kann das Finanzamt nachvollziehen, dass du den Freibetrag korrekt nutzt.

Angestellt oder selbstständig?

  • Als Arbeitnehmer (Übungsleitervertrag mit Lohnabrechnung) trägst du die steuerfreie Aufwandsentschädigung in der Anlage N ein.
  • Als selbstständiger Übungsleiter gehört die Tätigkeit in die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Dort weist du den steuerfreien Teil gesondert aus.

Verdienst du weniger als 3.300 Euro und hast keine weiteren Einnahmen aus dieser Tätigkeit, entsteht keine Steuer. Liegst du darüber, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Ausgaben richtig berücksichtigen

Fahrtkosten, Trainerlizenzen oder Sportkleidung kannst du nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, wenn deine Ausgaben den Freibetrag übersteigen. Das steht ausdrücklich in § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG. Ein Beispiel: Du erhältst 2.400 Euro und hast 3.600 Euro Ausgaben. Dann kannst du 300 Euro als Verlust geltend machen, also den Teil der Ausgaben oberhalb von 3.300 Euro.

Ein zweites Beispiel: Du erhältst 4.000 Euro im Jahr und hast 500 Euro Ausgaben. Weil deine Ausgaben unter dem Freibetrag liegen, kannst du sie nicht zusätzlich abziehen. Steuerpflichtig sind die 700 Euro oberhalb von 3.300 Euro. Sie werden mit deinem persönlichen Steuersatz zusammen mit deinen übrigen Einkünften besteuert.

Was du dokumentieren solltest

  • Übungsleitervertrag mit Aufgaben, Zeitumfang und Vergütung
  • Bestätigung gegenüber dem Verein, dass du den Freibetrag nicht anderweitig nutzt
  • Abrechnungen oder Lohnzettel des Vereins für das Kalenderjahr
  • Belege für Fahrten, Fortbildungen und Lizenzen
  • Den Freistellungsbescheid oder eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit deines Vereins

Bewahre Belege auch dann auf, wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Gerade bei Fortbildungen oder Fahrten zu Wettkämpfen kommen schnell höhere Beträge zusammen, als du anfangs denkst.

Steuererklärung mit Formularen und Taschenrechner auf einem Schreibtisch für nebenberufliche Trainer
Foto: Kelly Sikkema / Unsplash

Sonderfälle und typische Fehler

Bestimmte Gruppen haben eigene Fragen zur Übungsleiterpauschale. Hier die wichtigsten Antworten im Überblick.

Rentnerinnen und Rentner

Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Du kannst als Rentner also ohne Rentenkürzung trainieren. Die steuerfreie Pauschale wirkt sich zudem nicht auf die Besteuerung deiner Rente aus. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen weiterhin Grenzen, hier solltest du vorab die Rentenversicherung fragen.

Studierende

Auch für Studierende ist die Pauschale attraktiv. In der Sozialversicherung zählt der steuerfreie Teil nicht als Arbeitsentgelt. Beim BAföG und bei der Familienversicherung gelten aber eigene Regeln zur Einkommensanrechnung. Kläre die Anrechnung im Zweifel direkt mit dem BAföG-Amt oder deiner Krankenkasse.

Vorstandsmitglieder

Ein Vorstand darf nach § 27 Abs. 3 BGB nur dann eine Vergütung erhalten, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt. Fehlt diese Klausel, gefährdet eine Zahlung im schlimmsten Fall die Gemeinnützigkeit des Vereins. Das betrifft auch die Ehrenamtspauschale für Vorstandsarbeit.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Aus der Vereinspraxis kennen Landessportbünde und Steuerberater immer wieder dieselben Fallen. Mit etwas Sorgfalt umgehst du sie.

  • Freibetrag mehrfach genutzt: Zwei Vereine zahlen dir je 275 Euro steuerfrei. Insgesamt hast du dann 6.600 Euro statt 3.300 Euro angesetzt.
  • Kein schriftlicher Vertrag: Ohne Übungsleitervertrag fehlen Nachweise über Tätigkeit, Umfang und Vergütung.
  • Falsche Tätigkeit: Thekendienst oder Platzpflege werden über den Übungsleiterfreibetrag abgerechnet, obwohl sie nicht begünstigt sind.
  • Satzung vergessen: Vorstandsmitglieder erhalten Pauschalen, obwohl die Satzung keine Vergütung vorsieht.
  • Mindestlohn übersehen: Bei der Kombination mit einem Minijob unterschreitet der Stundensatz den Mindestlohn.

Sauber aufgestellte Vergütungsstrukturen helfen übrigens auch bei der Finanzierung deines Vereins. Wie du zusätzliche Mittel einwirbst, zeigt unser Ratgeber zum Sponsoring im Sportverein. Die steuerlichen Grundlagen der Gemeinnützigkeit selbst behandeln wir in einem eigenen Beitrag ausführlicher.

Passend dazu: Lies auch unseren Ratgeber zu Gemeinnützigkeit im Verein.

Fazit: Übungsleiterpauschale 2026 clever nutzen

Mit 3.300 Euro ist die Übungsleiterpauschale 2026 so hoch wie nie. Zusammen mit der Ehrenamtspauschale von 960 Euro und der neuen Minijob-Grenze von 603 Euro haben Vereine und Trainer deutlich mehr Spielraum. Wer die Voraussetzungen kennt, kann bis zu 878 Euro im Monat für das Training erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Entscheidend sind ein schriftlicher Vertrag, die korrekte Zuordnung der Tätigkeit und ein ehrlicher Blick auf den Zeitaufwand. Gib die Einnahmen in der Steuererklärung an und halte Rücksprache mit deinem Verein, wenn du mehrere Ämter oder Auftraggeber hast. Bei individuellen Fragen lohnt sich der Kontakt zur Steuerberatung oder zum Vereinsservice deines Landessportbunds.

FAQ: Häufige Fragen zu Übungsleiterpauschale 2026

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG 3.300 Euro im Jahr, das sind 275 Euro pro Monat. Vorher lag der Freibetrag bei 3.000 Euro. Die Anhebung geht auf das Steueränderungsgesetz 2025 zurück. Der Betrag gilt pro Person und Jahr, unabhängig davon, für wie viele Vereine du tätig bist.

Was ist der Unterschied zwischen Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale?

Die Übungsleiterpauschale gilt für pädagogische Tätigkeiten wie Training, Ausbildung oder Betreuung und beträgt 2026 bis zu 3.300 Euro. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG gilt für alle anderen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, etwa als Kassenwart oder Platzwart, und beträgt 960 Euro. Für unterschiedliche Tätigkeiten kannst du beide nutzen.

Wie viel darf ich mit Übungsleiterpauschale und Minijob verdienen?

2026 kannst du die Übungsleiterpauschale von 275 Euro monatlich mit einem Minijob bis 603 Euro kombinieren. Damit sind bis zu 878 Euro pro Monat möglich, ohne dass du Steuern zahlst. Einen kleinen Rentenversicherungsbeitrag trägst du nur, wenn du dich im Minijob nicht befreien lässt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit insgesamt nebenberuflich bleibt und der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde eingehalten wird.

Muss ich die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung angeben?

Ja. Auch steuerfreie Einnahmen gehören in die Einkommensteuererklärung. Als angestellter Übungsleiter trägst du sie in der Anlage N ein, als selbstständiger Trainer in der Anlage S. Liegen deine Einnahmen unter 3.300 Euro, fällt keine Steuer an. Ausgaben kannst du nur absetzen, soweit sie den Freibetrag übersteigen.

Wann gilt eine Tätigkeit als nebenberuflich?

Nebenberuflich ist eine Tätigkeit, wenn sie im Jahresdurchschnitt höchstens ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle umfasst. Als Faustregel gelten maximal 14 Stunden pro Woche. Einen Hauptberuf brauchst du dafür nicht: Auch Studierende, Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner können die Übungsleiterpauschale nutzen, solange der zeitliche Umfang passt.

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